Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19678
OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03 (https://dejure.org/2003,19678)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.03.2003 - 1 Ws 133/03 (https://dejure.org/2003,19678)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. März 2003 - 1 Ws 133/03 (https://dejure.org/2003,19678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,19678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichender Tatverdacht; Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens; Bestreitende Einlassung des Angeklagten; Beweiskonstellation von Aussage gegen Aussage; Belastende Aussagen von Zeugen; Bewertung der wesentlichen ...

  • Judicialis

    StPO § 203; ; StPO § 4

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.04.1996 - 3 StE 4/96

    Voraussetzungen der Verbindung zweier anklagereifer Strafsachen unterschiedlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
    Der von der Staatsanwaltschaft gemäß ihrer Abschlussverfügung vom 16. Oktober 2002 eingeschlagene, vom Gesetz zwar nicht vorgesehene, grundsätzlich jedoch zulässige Weg (vgl. BGH NStZ 1996, 447), Anklage zur Strafkammer des Landgerichts zu erheben, um eine Verbindung dieser Sache mit dem dort gegen den Täter M. bereits anhängigen Verfahren zu erreichen, kann im Beschwerdeverfahren nicht weiter verfolgt werden.

    Der von der Staatsanwaltschaft gemäß ihrer Abschlussverfügung vom 16. Oktober 2002 eingeschlagene, vom Gesetz zwar nicht vorgesehene, grundsätzlich jedoch zulässige Weg (vgl. BGH NStZ 1996, 447), Anklage zur Strafkammer des Landgerichts zu erheben, um eine Verbindung dieser Sache mit dem dort gegen den Täter M. bereits anhängigen Verfahren zu erreichen, kann im Beschwerdeverfahren nicht weiter verfolgt werden.

  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
    Steht wie vorliegend der bestreitenden Einlassung lediglich die belastende Aussage eines anderen Angeklagten gegenüber, sind auch nahe liegende Motive einer möglichen Falschbeschuldigung, insbesondere die Erwartung einer Milderung der eigenen Strafe oder eines sonstigen Vorteils, in die Überlegungen mit einzubeziehen (BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 12.02.2003 - 1 Ws 986/02

    Weinrecht, Blankettstrafnorm, Blankettvorschrift, Blankettnorm, Straflosigkeit,

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
    Dem Senat bleibt daher nur die Möglichkeit, das Hauptverfahren vor dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht zu eröffnen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2003 - 1 Ws 986/02 -).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
    Die Entscheidung, welchen Angaben in dieser Beweissituation zu folgen ist, ist unter umfassender Einbeziehung und Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; Indizien 2; § 267 Abs. 1 S. 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6 f).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
    Die Entscheidung, welchen Angaben in dieser Beweissituation zu folgen ist, ist unter umfassender Einbeziehung und Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; Indizien 2; § 267 Abs. 1 S. 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6 f).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
    Die Entscheidung, welchen Angaben in dieser Beweissituation zu folgen ist, ist unter umfassender Einbeziehung und Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; Indizien 2; § 267 Abs. 1 S. 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6 f).
  • OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12

    Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung

    Die Entscheidung, welchen Angaben in einer solchen Beweissituation zu folgen ist, ist daher nur nach lückenloser Aufklärung und unter umfassender Einbeziehung sowie sorgfältiger Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (BGH, in st. Rspr. vgl. nur Urt. 1 StR 94/98 v. 29.7.98, BGHSt 44, 153, 158 f.; OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 133/03 v. 27.3.03; OLG Düsseldorf, Beschl. 1 Ws 203/07 v. 2.7.07, juris Rn. 8 = NStZ-RR 2008, 348).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 Abs. 1 StPO entsprechend (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 133/03 v. 27.3.03).

  • OLG Koblenz, 26.11.2007 - 1 Ss 321/07

    Betäubungsmittelverfahren: Würdigung der dem Bestreiten des Angeklagten

    11 b) Weiter lassen die Urteilsgründe eine Analyse der Zeugenaussage vermissen, der in der gegebenen Beweissituation besondere Bedeutung zukommt (BGH StV 2000, 243, 244; Senatsbeschluss 1 Ws 133/03 vom 27.3.2003).
  • OLG Koblenz, 04.05.2006 - 1 Ss 93/06

    Beweiswürdigung bei Aussage eines einzigen Belastungszeugen

    Die Entscheidung, welchen Angaben in dieser Beweissituation zu folgen ist, ist unter umfassender Einbeziehung und Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (BGHR, StPO , § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; Indizien 2; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. März 2003 - 1 Ws 133/03 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht